Gibt es feministische Rechtsprechung?

Der Fall mutet zunächst ein wenig bizarr an, der Ursprung reicht einige Jahre zurück. Anfang 2011 hatten die damals 22 jährige Nicol S. und der gleichaltrige Dominik K. ein kurzes, intensives Verhältnis, in dem sie sexuell sehr experimentierfreudig gewesen waren. Als Nicol S. die Beziehung beendete, verlangte sie von ihrem Freund, sie vollständig aus seinem Leben zu streichen; was das bedeuten sollte, war Dominik K zu diesem Zeitpunkt nicht klar. Danach haben beide sich 3 Jahre lang nicht mehr gesehen.

Bei einem Weinfest im Sommer 2014 standen sie sich dann ganz plötzlich und unerwartet gegenüber. Dominik K. soll ’seine‘ Nicol sofort unverschämt und eindeutig angegrinst haben, worauf Frau S. auf Dominik K. zu ging und ihn energisch aufforderte, dieses eindeutige Grinsen zu unterlassen. Als Herr K. der Aufforderung nicht Folge leistete, warf sie ihm vor, sich an intime Details zu erinnern, die ihm jetzt verboten seien.

Dominik K. soll darauf frech erwidert haben, er ließe sich die Erinnerung an ihre intimsten Details nicht verbieten, wobei er bei den ‚intimsten Details‘ besonders breit gegrinst habe. Bestätigt wurde das von Zeugen, die die Szene aus einiger Entfernung beobachtet hatten, bereit, Frau S. gegen den aufdringlichen Kerl zu verteidigen. Eine empörte Zeugin bestätigte, Herr K. habe die sympathische, attraktive Nicol S, die zu diesem Zeitpunkt einen sehr kurzen, engen Rock sowie ein enges T-Shirt mit weitem Ausschnitt trug, bei dieser Gelegenheit ‚wie ein typischer Sexualverbrecher‘ objektifizierend gemustert und ihr auf den Schritt gestarrt habe. Nicol S. war schockiert und verlangte, dass Dominik K. sie umgehend vollständig aus seinem Gedächtnis streiche, und drohte mit Klage.

Diese Klage wurde heute, nach dem man Frau S. einen jahrelangen, erniedrigenden Spießrutenlauf durch die Medien zugemutet hatte, in letzter Instanz rechtskräftig entschieden.

Während die beiden ersten Instanzen Nicol S. mit der fadenscheinigen Begründung abgewiesen hatten, es wäre gar nicht möglich nachzuweisen, ob Dominik K. wirklich alle Erinnerungen an ihre sexuellen Vorlieben und intimen Details zuverlässig aus seinem Gedächtnis getilgt habe, so dass ein Verbot sinnlos sei, sah die letzte Instanz das jetzt anders. Nicols Anwältin, die sich in feministischen Kreisen einen Namen damit gemacht hatte, versteckte sexuelle Gewalt aufzudecken und zur Verurteilung zu bringen, hatte herausgefunden, dass es mittlerweile zuverlässige Verfahren gibt um nachzuweisen, dass ein Mann ein Bild früher schon ein mal gesehen hat; dass er also noch eine – in diesem Fall verbotene – Erinnerung daran hat [1][2][3][4]. Außerdem fand sie ein Urteil des BGH, nach dem das Löschen bestimmter Bilder angeordnet werden kann [5]. Damit hatte sie alles, was sie brauchte, um Dominik K. einer schweren sexuellen Straftat zu überführen. Er wurde umfangreichen Tests unterzogen, bei dem ihm Bilder von Nicols Genitalien gezeigt und seine  Gehirnreaktionen gemessen wurden. Die Messungen waren eindeutig: Dominik K. konnte sich an jedes Detail ’seiner‘ Nicol genau erinnern.

Dominik K. wurde darum rechtskräftig wegen Verletzung der Menschenwürde einer Frau in einem besonders schweren Fall – er konnte sich nachweislich auch an die intimsten Details erinnern und grinste sogar noch vor Gericht – zu 4 1/2 Jahren Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht an, dass Dominik K. sich dem Test jedes halbe Jahr zu unterziehen habe bis sichergestellt sei, dass er zu mindestens 90% keine Erinnerung mehr an Nicols intimste ‚Geheimnisse‘ hat. Sollten auch nach Ende der Haft noch intime Erinnerungen weiter bestehen, müsste Dominik K. sich, so bestimmte es die oberste Richterin, einer Gehirnoperation oder einer Behandlung mit Elektroschocks unterziehen, oder weitere Jahre in Sicherungsverwahrung verbringen.

Die Anwältin ließ verlauten, ihre Mandantin werde diesen Sex-Teufel regelmäßig im Gefängnis besuchen und schon dafür sorgen, dass ihm die Erinnerung an sie niemals vergehen werde.

Das Urteil wurde heute, am 01.04.2018 rechtskräftig.

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautete mittlerweile, Dominik K. habe enge Kontakte zu einer auf Geschlechtsumwandlungen spezialisierten Klinik aufgenommen und beabsichtige, einen Teil der 3 1/2 Jahre im Frauengefängnis abzusitzen. Ob es ihm, bzw. ihr, dort besser gefallen wird, darf bezweifelt werden.

Quellen:
1. http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/hirnstroeme-computer-rekonstruiert-filme-aus-gedanken-a-787867.html
2. http://www.wissenschaft.de/archiv/-/journal_content/56/12054/1543917/Der-P300-Beweis
3. https://www-old.cs.uni-paderborn.de/fileadmin/Informatik/FG-Szwillus/Bachelor-Studienarbeiten/Brain-Computer_Interfaces__Messmethoden_und_Anwendungen_%E2%80%93_Eine_Literaturstudie.pdf
4. Anne Hauswald, Das Wiedererkennen emotionaler Bilder – eine MEG-Studie
5. https://www.anwalt.de/rechtstipps/nacktfotos-nach-trennung-auf-verlangen-zu-loeschen_076817.html

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